Allgemeine Geschäftsbedingungen für EDV-Dienstleistungen

Inhalt

  • 1. Geltungsbereich

  • 2. Lieferung und Leistung

  • 3. Laufzeit und Kündigung

  • 4. Prüfung und Gefahrenübergang

  • 5. Preise und Zahlungsbedingungen

  • 6. Eigentumsvorbehalt

  • 7. Gewährleistung

  • 8. Haftungsbeschränkung

  • 9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritte

  • 10. Abwerbung von Personal

  • 11. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

  • 1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten als Vertragsbestandteil. Im Falle von Änderungen der AGB von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ wird der Lieferant weitere Aufträge des Kunden nur noch nach den geänderten Bedingungen annehmen.

  • 1.2 Mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.

  • 1.3 Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Lieferanten. Rechtsgeschäftlich erteilte Vollmachten bleiben unberührt.

  • 1.4 Angebote von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ zustande.

  • 1.5 „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ ist berechtigt, die Durchführung des Vertrags einzustellen, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass mangelnde Leistungsfähigkeit auf Seiten des Kunden vorliegt.

2. Lieferung und Leistung

  • 2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ hergeleitet werden können.

  • 2.2 „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.

  • 2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert werden.

  • 2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist – im folgenden vereinfachend sämtlich stets “Liefertermin” genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ gesondert vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse sowie nachträgliche Wünsche des Kunden verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten.

  • 2.5 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ auf 0,5% für jede vollendete Woche, jedoch auf höchstens bis zu 5% des Auftragswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Verzug infolge zumindest grober Fahrlässigkeit des Lieferanten eingetreten ist oder auf Grund leichter Fahrlässigkeit wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Eine Haftung von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.

  • 2.6 „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten – ohne dass dem Kunden deswegen irgendwelche Ansprüche zustehen -, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ zu vertreten ist.

  • 2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.

  • 2.8 Nimmt der Kunde die Lieferung bzw. Leistung nicht an, ist der Lieferant nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur anderweitigen Verfügung über die Ware berechtigt. In diesem Fall wird er den Kunden binnen angemessen verlängerter Frist beliefern. Im Fall des Annahmeverzugs ist der Lieferant wahlweise nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Nachfrist von 3 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Lieferant kann ohne Nachweis 20% des Kaufpreises als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

3. Laufzeit und Kündigung

  • Die Laufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung bzw. aus den Lizenzbedingungen.

4. Prüfung und Gefahrenübergang

  • 4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der Vertragspartner.

  • 4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

  • 4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

  • 5.1 Die sich aus den jeweils geltenden Preislisten bzw. dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab Triefenstein. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.

  • 5.2 „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn die Lieferung oder Leistung vereinbarungsgemäß später als 4 Wochen nach Vertragsschluss erfolgt und wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.

  • 5.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Kunden muss „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ den Kunden nicht förmlich in Verzug setzen. Nach Fälligkeit fallen Zinsen in Höhe von 12% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Zinsschaden nachzuweisen. Die übrigen Rechte des Lieferanten bleiben unberührt.

  • 5.4 „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

  • 5.5 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ die Forderung zusteht.

  • 5.6 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ jederzeit wahlweise die Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

  • 6.1 Das Vertragsprodukt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“

  • 6.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“, oder bei dessen Vermögensverfall kann „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ vom Vertrag zurücktreten und ist „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ oder des Vertragspartners möglich ist.

  • 6.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

  • 6.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ über den Test-und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

7. Gewährleistung

  • 7.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

  • 7.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand.

  • 7.2.1 „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ schriftlich bestätigt wurden.

  • 7.2.2 „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

  • 7.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ oder von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ hierzu autorisierte Dritte.

  • 7.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

  • 7.2.5 Unabhängig von Vorstehendem gibt „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Sofern der Lieferant Ansprüche gegen seinen Zulieferer hat, erfolgt die Gewährleistung durch Abtretung dieser Ansprüche an den Kunden. Ist der Anspruch gegenüber dem Zulieferer nicht durchsetzbar, haftet der Lieferant.

  • 7.2.6 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei "Die mobile PC-Klinik - Marco Hoh" zu rügen.

  • 7.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von "Die mobile PC-Klinik - Marco Hoh" Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängel können auch dadurch beseitigt werden, dass „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ dem Kunden Möglichkeiten aufzeigt, Auswirkungen des Mangels ohne nachteilige Beeinträchtigung der geschuldeten Funktionalität zu vermeiden bzw. zu umgehen. Der Kunde muss ihm im Zuge der Nacherfüllung überlassene neue Programm- oder Datenbestände auch dann übernehmen, wenn dies zu einem ihm zumutbaren Anpassungs- oder Umstellungsaufwand führt.

  • 7.2.8 Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ über. Falls „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei erfolglosen Versuchen als endgültig fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

  • 7.2.9 Im Falle der Nachbesserung übernimmt „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.

  • 7.2.10 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.

  • 7.2.11 Der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist bzw. anhand von handschriftlich oder maschinell festgehaltenen Ausgaben aufgezeigt werden kann.

8. Haftungsbeschränkung

  • 8.1 Ist „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den Auftragswert oder den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden, je nachdem, welcher Wert höher ist, begrenzt. Dies gilt nicht bei Fehlen garantierter Eigenschaften. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Unberührt bleibt die Haftung von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in § 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Geschäftsführer von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ für von diesen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.

  • 8.2 Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre und der Lieferant den Kunden auf Verlangen ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen hat.

  • 8.3 Macht ein Dritter geltend, dass seine Schutzrechte durch die gelieferten Software-Produkte verletzt werden, stellt der Lieferant den Kunden von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet der Lieferant nicht auf den Ersatz des sonstigen Schadens.

9. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte Dritter

  • 9.1 Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt im Objektcode gemäß den Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen.

  • 9.2 Alle gewerblichen Schutzrechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen verbleiben beim Lieferanten. Dem Kunden wird ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Gebraucht für eigene gewerbliche Belange eingeräumt. Eine Überlassung an Dritte bedarf der Zustimmung des Lieferanten bzw. Rechteinhabers.

  • 9.3. Das Nutzungsrecht beginnt erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

10. Abwerbung von Personal

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Durchführung des Auftrages und für die Folgezeit von einem Jahr kein Personal von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ abzuwerben, unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters oder des Auftraggebers geschieht.

11. Allgemeine Bestimmungen

  • 11.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ abzutreten. Die Zustimmung wird nur aus berechtigten Gründen verweigert.

  • 11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar – für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Triefenstein.

  • 11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  • 11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt mit Vertragsabschluss der „Die mobile PC-Klinik – Marco Hoh“ seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

  • 11.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen einvernehmlich durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Zuletzt geändert: April 2013